Politics

Dr. Hendrik Hoppenstedt, MdB, CDU/CSU

Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 5:36

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor über einem Jahr, am 24. September 2015, haben wir über den Grünenantrag hier schon einmal beraten. Jetzt ist es wieder so weit.

In dem Antrag zitieren Sie aus dem Koalitionsvertrag:
Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, räumen wir als Zeichen der Anerkennung ihres seelischen Leids einen eigenständigen Schmerzensgeldanspruch ein, der sich in das deutsche System des Schadensersatzrechts einfügt.
Dazu darf ich erneut feststellen: Ich begrüße, wenn die Opposition sich mit unserem Koalitionsvertrag auseinandersetzt, und wenn sie ihn auch noch inhaltlich unterstützt, umso schöner. Das Abschreiben aus dem Koalitionsvertrag ist möglicherweise keine intellektuelle Höchstleistung, für unser Land möglicherweise aber immer noch besser als die Verwirklichung eigener Ideen.

Normalerweise werden Ihre Anträge von der Koalition stets aus guten Gründen zurückgewiesen.

Das werden wir auch dieses Mal tun müssen, dieses Mal mit etwas schwererem Herzen. Aber wir glauben, dass die Ergänzung des Opferentschädigungsgesetzes inhaltlich zu weitgehend ist.
Allerdings haben Sie recht, dass es nicht angehen kann, dass wir nach drei Jahren immer noch nicht die erste Lesung eines Gesetzentwurfs dazu hier im Plenum haben.

Der Grund dafür ist relativ einfach: Bundesminister Heiko Maas hat uns tatsächlich erst am letzten Donnerstag einen ersten Referentenentwurf übermittelt.

Ich könnte jetzt auf eine Vielzahl von Briefen und Gesprächen mit dem BMJV verweisen, in denen ich und andere versucht haben, das Ministerium ein Stück weit zur Eile zu treiben. Das hat leider alles wenig genutzt.

Wahrscheinlich hätte ich mich heute hierhingestellt und hätte irgendetwas Freundliches, etwas Entschuldigendes oder etwas Relativierendes über das Ministerium gesagt,

wenn die SPD-Bundesta g sfraktion nicht am letzten Samstag eine Pressemitteilung herausgegeben hätte, aus der ich kurz zitieren darf:
Die Koalitionsfraktionen haben sich in den vergangenen Tagen endlich auf eine gesetzliche Regelung zum Hinterbliebenengeld geeinigt. Damit kann der Bundestag noch in dieser Legislaturperiode eine Rechtsgrundlage beschließen,

mit der das seelische Leid Hinterbliebener durch den Verlust nahestehender Menschen ausgeglichen werden kann.
In Absatz 4 heißt es:
Hinterbliebene dürfen nicht mit geringen Summen abgespeist werden. Wir hätten deshalb gern in der Gesetzesbegründung einen Korridor von 30 000 bis 60 000 Euro benannt. Dieses wollte die Union nicht. Immerhin wird nun aber auf unseren Vorschlag hin in der Gesetzesbegründung als Orientierung auf Urteile verwiesen, in denen bis zu 25 000 Euro zugesprochen wurden.
Meine Damen und Herren, dazu gestatten Sie mir zwei Bemerkungen.
Bemerkung eins. Sie erwecken den Eindruck, dass die Koalitionsfraktionen monatelang über diese Eckpunkte gestritten hätten.

Das ist erkennbar nicht der Fall. Wir hatten zwei Themen, die uns beschäftigt haben, nämlich der Kreis der Anspruchsberechtigten zum einen und zum anderen die Anspruchshöhe. Beides haben wir in einem 30-minütigen Gespräch in Form eines Kompromisses beigelegt. Deswegen noch einmal: Für die Verzögerung ursächlich ist die Priorisierung im Hause Maas. Dort wird als Allererstes das aus dem Koalitionsvertrag abgearbeitet, was die SPD hineinverhandelt hat.

Dann wird sich um die Dinge gekümmert, die im Zweifelsfall gar nichtFrau Künast, hören Sie doch kurz zu! – im Koalitionsvertrag stehen, wie zum Beispiel die Reform des Mordparagrafen. Dann erst kommen unsere Belange. Da in diesem Fall das Gesetzesvorhaben auch von der CSU kommt, ist es natürlich ein besonderes Schmuddelkind.

Zweite Bemerkung: die Sache mit der Anspruchshöhe. Das Ministerium war zwar unendlich langsam, aber wenigstens kann es lesen.

Im Koalitionsvertrag steht, dass sich der Anspruch in das deutsche System des Schadenersatzrechtes einfügen muss. Wenn der schlimmere Schockschaden mit circa bis zu 15 000 Euro entschädigt wird, dann kann der Hinterbliebenenschmerz schwerlich 60 000 Euro nach sich ziehen, Herr Fechner. Das trieft vor Populismus, jedenfalls meines Erachtens. Das scheinen selbst die Grünen so zu sehen; denn im Antrag heißt es:
Die bislang üblicherweise angewandten Schmerzensgeldtabellen haben sich bewährt.
Wer das ändern will, soll das offen so sagen. Er bekommt dann nämlich amerikanische Schadensersatzverhältnisse, die jedenfalls ich nicht will, weil sie auch für die Versichertengemeinschaft riesige Mehrkosten nach sich ziehen würden.

Deswegen, meine Damen und Herren von der SPD, glaube ich, war es vielleicht nicht die beste Idee, diese Pressemitteilung zu schreiben. Wenn Sie doch eine Pressemitteilung schreiben möchten, dann rate ich Ihnen zum Schluss, zwei Dinge dort hineinzuschreiben:
Punkt eins. „Die SPD-Bundestagsfraktion bedauert, dass der zuständige Minister drei Jahre lang gebraucht hat, um einmal einen Referentenentwurf zu schreiben.“

Punkt zwei. „Die SPD-Bundestagsfraktion entschuldigt sich bei den Hunderten von Menschen in unserem Land, die möglicherweise in den letzten zwei Jahren einen nahen Angehörigen verloren haben durch Verschulden oder Tötung durch einen Dritten,

weil sie es nicht geschafft hat, einen entsprechenden Gesetzesentwurf rechtzeitig vorzulegen.“
Hier möchte ich sagen: Das ist ausschließlich ein SPD-Thema. Deswegen würde ich mich freuen, wenn Sie zukünftig dafür Sorge tragen, dass Ihre Pressemitteilungen der Realität entsprechen.
Danke schön.