Politics

Carmen Wegge, MdB, SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Demokratinnen und Demokraten! Wir erleben mal wieder, wie die Rechtsextremen in diesem Land unter fadenscheinigen Vorwänden Stimmung gegen ein Gesetz machen, das Minderheitenrechte schützt. Die AfD will das Selbstbestimmungsgesetz aufheben,

angeblich zum Schutz von Frauen und Jugendlichen. Das ist blanker Zynismus und strotzt mal wieder nur so vor Widerlichkeiten. Sie wollen es aufheben, weil es Menschen schützt, die Sie am liebsten unsichtbar machen wollen.

Ausgerechnet eine rechtsextreme Straftäterin, die wegen Volksverhetzung verurteilt wurde, wird hier zur Argumentationsfigur stilisiert. Ihr Namenswechsel wird instrumentalisiert, um das Gesetz ins Lächerliche zu ziehen. Aber klar ist: Ein weiblicher Vorname ist keine Eintrittskarte in ein Frauengefängnis.

Wer anderes behauptet, betreibt bewusste Panikmache.

Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und ersetzte das alte, demütigende Transsexuellengesetz. Seither können volljährige Personen ihren Geschlechtseintrag einfach per Erklärung beim Standesamt ändern. Gerichtliche Verfahren und Zwangsgutachten entfielen endlich. Schon in den ersten Monaten haben zwischen 6 000 und 15 000 Menschen davon Gebrauch gemacht. Das zeigt: Dieses Gesetz beendete endlich jahrzehntelange Diskriminierung.

Um auf Ihren Punkt konkret einzugehen: Es gibt keine Automatismen, die irgendjemandem Zugang zu geschützten Bereichen garantieren, ob Frauengefängnis oder Umkleide. Darüber entscheiden weiterhin im Einzelfall Sicherheitsbehörden, Rechtsverordnungen und Hausordnungen.

Das Gesetz ist kein Freifahrtschein für Täter.

Dieses Gesetz ist sachgerecht, es ist überfällig, und es schützt Menschen, anstatt sie noch weiter zu gefährden. Es gibt keine Beweise, dass die Sicherheit von Frauen oder Jugendlichen eingeschränkt wird. Im Gegenteil: Es schafft Würde und Sicherheit im Alltag für sehr viele Menschen in diesem Land.

Und unsere Antwort ist klar: Wir als SPD-Fraktion stehen uneingeschränkt zum Selbstbestimmungsgesetz.