Carmen Wegge, MdB, SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich eine junge Frau vor – nennen wir sie mal Franzi –, Mitte 20, alleinerziehend, die versucht, mit Minijobs über die Runden zu kommen. An einem kalten Wintermorgen steigt sie in die Bahn, ohne Ticket, weil sie es sich einfach nicht leisten kann. Sie wird kontrolliert, und ein paar Wochen später kommt Post vom Amtsgericht: Geldstrafe, Mahnung und, weil sie es sich nicht leisten kann, schließlich Ersatzfreiheitsstrafe. Plötzlich gilt sie als Straftäterin. Das ist Fakt. Das passiert in Deutschland. Die Frage an Sie alle hier im Plenum: Ist sie jetzt eine Straftäterin, weil sie jemandem aktiv, also bewusst, geschadet hat? Nein, sie ist eine Straftäterin, weil sie schlicht arm ist. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist eine Schande.
Über genau solche Fälle reden wir heute hier: über Menschen, die wegen einer sozialen Notlage kriminalisiert werden, und über die Frage, ob das eigentlich noch gerecht ist.
Für uns als SPD ist die Linie klar: Fahren ohne Fahrschein gehört raus aus dem Strafrecht.
§ 265a StGB ist ein Fremdkörper im Strafrecht. Er wurde 1935 vom nationalsozialistischen Terrorregime eingeführt, und er kriminalisiert bis heute letztlich einen zivilrechtlichen Vertragsbruch, etwas, wofür es sonst keine Strafnorm gibt. Unsere Justiz ist überlastet, und ausgerechnet ein – es tut mir leid, Carl-Philipp – Bagatelldelikt wie Schwarzfahren bindet massiv Kapazitäten, verursacht Aktenberge und treibt Ersatzfreiheitsstrafen in die Höhe. Das ist unverhältnismäßig und feuert die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land noch weiter an.
Wir als SPD-Fraktion wollen das Ganze natürlich in einem Gesamtkonzept: ersatzlose Streichung des § 265a, keine halbgare Ordnungswidrigkeit, klare zivilrechtliche Durchsetzung statt Strafrecht, sozialpolitischer Flankenschutz – –
Über genau solche Fälle reden wir heute hier: über Menschen, die wegen einer sozialen Notlage kriminalisiert werden, und über die Frage, ob das eigentlich noch gerecht ist.
Für uns als SPD ist die Linie klar: Fahren ohne Fahrschein gehört raus aus dem Strafrecht.
§ 265a StGB ist ein Fremdkörper im Strafrecht. Er wurde 1935 vom nationalsozialistischen Terrorregime eingeführt, und er kriminalisiert bis heute letztlich einen zivilrechtlichen Vertragsbruch, etwas, wofür es sonst keine Strafnorm gibt. Unsere Justiz ist überlastet, und ausgerechnet ein – es tut mir leid, Carl-Philipp – Bagatelldelikt wie Schwarzfahren bindet massiv Kapazitäten, verursacht Aktenberge und treibt Ersatzfreiheitsstrafen in die Höhe. Das ist unverhältnismäßig und feuert die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land noch weiter an.
Wir als SPD-Fraktion wollen das Ganze natürlich in einem Gesamtkonzept: ersatzlose Streichung des § 265a, keine halbgare Ordnungswidrigkeit, klare zivilrechtliche Durchsetzung statt Strafrecht, sozialpolitischer Flankenschutz – –