Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon
überraschend, dass das Telekommunikationsgesetz heute
überhaupt auf der Tagesordnung steht. Sie bezeichnen es
als Meilenstein. Über Meilensteine kann man aber
ziemlich schnell stolpern.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
ist in den vergangenen Monaten zur unsäglichen
Hängepartie geworden; das bezeichnet sinnbildlich den
Zustand dieser Koalition. Angesichts des ganzen Hin und
Her können die Verbraucherinnen und Verbraucher fast
schon froh sein, dass das Gesetz heute im Plenum
behandelt wird.
Der große Wurf ist das Gesetz trotzdem nicht
geworden, anders als am Anfang vollmundig versprochen.
Natürlich bringt es kleine Verbesserungen für die
Verbraucher; aber gemessen an den Problemen, denen die
Verbraucher tagtäglich gegenüberstehen, kann man
sagen: Das ist nur gehüpft und eben nicht gesprungen.
Unsicherheiten, Ärgernisse und Abzocke werden nicht
der Vergangenheit angehören; sie gehören weiterhin zum
Alltag. Ich nenne einige Beispiele:
Internetverträge: Es wird weiterhin Menschen geben,
deren Verträge vom bisherigen Internetanbieter gegen
ihren Willen gekündigt werden und die dann einen
Vertrag bei einem anderen Internetanbieter bekommen, egal
ob sie ihn wollten und ob sie ihn überhaupt
abgeschlossen haben. Jedes Jahr sind viele Menschen von solchen
ungewollten Anbieterwechseln betroffen. Es wäre so
einfach, diese unsägliche Praxis zu unterbinden: Man
müsste nur verpflichtend die Kündigung der
Internetverträge in Schriftform vorschreiben, so wie wir, die SPD-
Bundestagsfraktion, es in unserem Antrag gefordert
haben.
Sie haben in letzter Minute versucht, vieles
nachzubessern; aber leider haben Sie es hier versäumt.
Deswegen wird es weiterhin den Ärger bei den
Verbraucherinnen und Verbrauchern geben.
Ein gewollter Wechsel zu einem Internetanbieter
bleibt dagegen unter Umständen schwierig. Sie haben
jetzt zwar auf den Weg gebracht, dass der Wechsel des
Anbieters innerhalb eines Tages vollzogen werden soll,
aber haben vergessen, die Nichteinhaltung zu
sanktionieren. Das ist ungefähr so, als wenn man sagen würde: „Du
darfst nicht über eine rote Ampel fahren, aber du kriegst
keinen Punkt und keinen Strafzettel, wenn du es doch
tust. Dann gucken wir einmal, wer sich daran hält.“ Sie
wollten das Richtige tun und regulativ wirken, aber Sie
hatten Angst vor Ihrer eigenen Courage und sind auf
halbem Wege stehen geblieben.
Stattdessen hoffen Sie einmal mehr, dass sich der Markt
und die Unternehmen selbst regulieren und sich die
Probleme von alleine in Luft auflösen. Das wird aber nicht
passieren; das kann man schon heute verraten.
Internetgeschwindigkeit: Auch weiterhin wird es
möglich sein, dass einem Kunden bei Abschluss eines
Vertrages Bandbreiten versprochen werden, die er nach
Vertragsabschluss aber nie zur Verfügung haben wird.
DSL-Anbieter versprechen 6 000 oder 16 000, ja sogar
50 000 Kilobit pro Sekunde – das bewerben sie –, aber
nach Vertragsabschluss steht den meisten Bürgerinnen
und Bürgern tatsächlich nur eine geringere
Internetgeschwindigkeit zur Verfügung. Jetzt steht im
Gesetzentwurf nur, dass der Anbieter seine Kunden über eine
mögliche Geschwindigkeitsabweichung informieren
muss.
Ich fand es schon überraschend, heute Morgen im
Handelsblatt zu lesen, dass es ein Gericht gibt – das
Landgericht Bonn –, das einem großen, etablierten
Telekommunikationsanbieter seine irreführende Werbung für
eine Internetflatrate untersagt: Die Information über die
Drosselung der Datengeschwindigkeit ab einem
bestimmten übertragenen Datenvolumen konnte der
Verbraucher nämlich nur mühsam über einen umständlichen
Internetpfad finden. Sie belassen es weiterhin bei dieserSituation; der Verbraucher wird weiterhin im Regen
stehen gelassen.
– Doch, das stimmt. – Den Verbrauchern muss
vertraglich eine Mindestgeschwindigkeit zugesichert werden
und ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eingeräumt
werden, dass diese nicht eingehalten wird. So steht es in
unserem Antrag, allerdings nicht in Ihrem
Gesetzentwurf.
Kostenfallen im Mobilfunk: Ich habe mich gestern
Morgen fast schon gefreut, als ich Ihren geänderten
Gesetzentwurf gelesen habe. Man konnte denken: Was auf
EU-Ebene Usus ist, nämlich ein Kostenairbag, das
kommt auch unseren Verbrauchern hier zugute. Aber
leider ist die entsprechende Regelung in Ihrem
Gesetzentwurf nur als Kannregelung formuliert. Also gibt es keine
Rechtssicherheit für den Verbraucher.
Man kann sich viel über den mangelnden Datenschutz
im Internet beklagen. Es reicht aber nicht aus, wenn eine
Verbraucherschutzministerin einer Firma in den USA
einen Besuch abstattet und sich dann ärgert, dass sie nicht
darüber informiert wurde, dass dieses Unternehmen in
Zukunft ein umfassendes und öffentliches Privatarchiv
seiner Nutzer, vom Babyfoto bis zur Traueranzeige,
aufbauen will: Es will alles einsammeln, was das Leben
ausmacht. Sie müssen nicht nur ankündigen, sondern
auch tatsächlich handeln.
Da bleibt diese Regierung in der Warteschleife, der
Verbraucher bleibt im Regen stehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon
überraschend, dass das Telekommunikationsgesetz heute
überhaupt auf der Tagesordnung steht. Sie bezeichnen es
als Meilenstein. Über Meilensteine kann man aber
ziemlich schnell stolpern.
Die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
ist in den vergangenen Monaten zur unsäglichen
Hängepartie geworden; das bezeichnet sinnbildlich den
Zustand dieser Koalition. Angesichts des ganzen Hin und
Her können die Verbraucherinnen und Verbraucher fast
schon froh sein, dass das Gesetz heute im Plenum
behandelt wird.
Der große Wurf ist das Gesetz trotzdem nicht
geworden, anders als am Anfang vollmundig versprochen.
Natürlich bringt es kleine Verbesserungen für die
Verbraucher; aber gemessen an den Problemen, denen die
Verbraucher tagtäglich gegenüberstehen, kann man
sagen: Das ist nur gehüpft und eben nicht gesprungen.
Unsicherheiten, Ärgernisse und Abzocke werden nicht
der Vergangenheit angehören; sie gehören weiterhin zum
Alltag. Ich nenne einige Beispiele:
Internetverträge: Es wird weiterhin Menschen geben,
deren Verträge vom bisherigen Internetanbieter gegen
ihren Willen gekündigt werden und die dann einen
Vertrag bei einem anderen Internetanbieter bekommen, egal
ob sie ihn wollten und ob sie ihn überhaupt
abgeschlossen haben. Jedes Jahr sind viele Menschen von solchen
ungewollten Anbieterwechseln betroffen. Es wäre so
einfach, diese unsägliche Praxis zu unterbinden: Man
müsste nur verpflichtend die Kündigung der
Internetverträge in Schriftform vorschreiben, so wie wir, die SPD-
Bundestagsfraktion, es in unserem Antrag gefordert
haben.
Sie haben in letzter Minute versucht, vieles
nachzubessern; aber leider haben Sie es hier versäumt.
Deswegen wird es weiterhin den Ärger bei den
Verbraucherinnen und Verbrauchern geben.
Ein gewollter Wechsel zu einem Internetanbieter
bleibt dagegen unter Umständen schwierig. Sie haben
jetzt zwar auf den Weg gebracht, dass der Wechsel des
Anbieters innerhalb eines Tages vollzogen werden soll,
aber haben vergessen, die Nichteinhaltung zu
sanktionieren. Das ist ungefähr so, als wenn man sagen würde: „Du
darfst nicht über eine rote Ampel fahren, aber du kriegst
keinen Punkt und keinen Strafzettel, wenn du es doch
tust. Dann gucken wir einmal, wer sich daran hält.“ Sie
wollten das Richtige tun und regulativ wirken, aber Sie
hatten Angst vor Ihrer eigenen Courage und sind auf
halbem Wege stehen geblieben.
Stattdessen hoffen Sie einmal mehr, dass sich der Markt
und die Unternehmen selbst regulieren und sich die
Probleme von alleine in Luft auflösen. Das wird aber nicht
passieren; das kann man schon heute verraten.
Internetgeschwindigkeit: Auch weiterhin wird es
möglich sein, dass einem Kunden bei Abschluss eines
Vertrages Bandbreiten versprochen werden, die er nach
Vertragsabschluss aber nie zur Verfügung haben wird.
DSL-Anbieter versprechen 6 000 oder 16 000, ja sogar
50 000 Kilobit pro Sekunde – das bewerben sie –, aber
nach Vertragsabschluss steht den meisten Bürgerinnen
und Bürgern tatsächlich nur eine geringere
Internetgeschwindigkeit zur Verfügung. Jetzt steht im
Gesetzentwurf nur, dass der Anbieter seine Kunden über eine
mögliche Geschwindigkeitsabweichung informieren
muss.
Ich fand es schon überraschend, heute Morgen im
Handelsblatt zu lesen, dass es ein Gericht gibt – das
Landgericht Bonn –, das einem großen, etablierten
Telekommunikationsanbieter seine irreführende Werbung für
eine Internetflatrate untersagt: Die Information über die
Drosselung der Datengeschwindigkeit ab einem
bestimmten übertragenen Datenvolumen konnte der
Verbraucher nämlich nur mühsam über einen umständlichen
Internetpfad finden. Sie belassen es weiterhin bei dieserSituation; der Verbraucher wird weiterhin im Regen
stehen gelassen.
– Doch, das stimmt. – Den Verbrauchern muss
vertraglich eine Mindestgeschwindigkeit zugesichert werden
und ein Sonderkündigungsrecht für den Fall eingeräumt
werden, dass diese nicht eingehalten wird. So steht es in
unserem Antrag, allerdings nicht in Ihrem
Gesetzentwurf.
Kostenfallen im Mobilfunk: Ich habe mich gestern
Morgen fast schon gefreut, als ich Ihren geänderten
Gesetzentwurf gelesen habe. Man konnte denken: Was auf
EU-Ebene Usus ist, nämlich ein Kostenairbag, das
kommt auch unseren Verbrauchern hier zugute. Aber
leider ist die entsprechende Regelung in Ihrem
Gesetzentwurf nur als Kannregelung formuliert. Also gibt es keine
Rechtssicherheit für den Verbraucher.
Man kann sich viel über den mangelnden Datenschutz
im Internet beklagen. Es reicht aber nicht aus, wenn eine
Verbraucherschutzministerin einer Firma in den USA
einen Besuch abstattet und sich dann ärgert, dass sie nicht
darüber informiert wurde, dass dieses Unternehmen in
Zukunft ein umfassendes und öffentliches Privatarchiv
seiner Nutzer, vom Babyfoto bis zur Traueranzeige,
aufbauen will: Es will alles einsammeln, was das Leben
ausmacht. Sie müssen nicht nur ankündigen, sondern
auch tatsächlich handeln.
Da bleibt diese Regierung in der Warteschleife, der
Verbraucher bleibt im Regen stehen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.