Dr. Jan-Marco Luczak, MdB, CDU/CSU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Für uns als Unionsfraktion, liebe Frau Lay, ist völlig klar: Die Bekämpfung von Mietwucher ist ein zentrales Ziel für uns. Denn wir alle sehen natürlich, dass die Frage des bezahlbaren Wohnens für den Zusammenhalt in der Gesellschaft zentral ist.
Eine Wohnung ist nicht ein Gut wie jedes andere, sie ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern sie ist natürlich auch Raum für persönliche Freiheit, für Rückzug und am Ende ein Stück Heimat.
Deswegen ist für uns als Union auch völlig klar: Wer eine Zwangslage ausnutzt, der gehört natürlich bestraft. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht haben.
Aber die entscheidende Frage ist, welche politische Konsequenz wir daraus ziehen. Was ist der richtige Lösungsansatz,
um die schwarzen Schafe, die das dennoch tun, am Ende auch am Kragen zu packen? Da steht für mich, da steht für uns an erster Stelle, dass wir die Grundlage beseitigen müssen, wieso es überhaupt dazu kommen kann,
dass Zwangslagen ausgenutzt werden.
Das heißt, wir müssen die Beseitigung der Zwangslage in den Mittelpunkt unseres politischen Tuns rücken. Das können wir eben nicht alleine durch immer noch mehr Regulierung erreichen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es unserem Land gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Bauen, bauen, bauen“, so wie die Bundesbauministerin das auch vorhat, das ist ganz zentral.
Natürlich sind wir nicht naiv. Natürlich brauchen wir auch Ordnungsrecht; das ist ja gar keine Frage. Wir haben deswegen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir haben, wie ich finde, das beste Mietrecht in ganz Europa. Unsere Mieterinnen und Mieter sind sehr stark geschützt, und das ist auch gut so. Aber wir dürfen bei allem nicht den Ausgleich der Interessen aus dem Blick verlieren.
Es geht um den Ausgleich der Interessen von Mieterinnen und Mietern und Vermietern, es geht aber auch um die anderen gesamtgesellschaftlichen Ziele, die für uns wichtig sind. Wie schaffen wir es, unsere Klimaschutzziele zu erreichen? Das geht nur, wenn wir energetisch modernisieren. Wie schaffen wir es, den demografischen Wandel zu bewältigen?
Das geht nur, wenn wir zum Beispiel für seniorengerecht gestaltete Bäder sorgen.
All das erfordert Geld, das erfordert Investitionen. Deswegen ist für uns ganz wichtig, dass all das, was wir tun, am Ende nicht dazu führt, dass nicht mehr gebaut werden kann,
dass es keinen Neubau mehr gibt, dass es keine Investitionen in energetische Modernisierung und altersgerechten Umbau mehr gibt. Es darf am Ende kein Investitionshemmnis durch solche Regelungen geschaffen werden, meine Damen und Herren.
Und genau das ist es, was wir uns in der Koalition vorgenommen haben. Frau Lay, Sie haben es schon erwähnt: Wir setzen eine Expertenkommission ein, die bis Ende 2026 sehr konkrete Vorschläge erarbeiten wird, wie wir mit diesen Phänomenen umgehen werden. Dazu gehört auch die Regelung in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Ich will dieser Arbeit überhaupt nicht vorgreifen; aber ich finde schon, dass man zwei, drei Aspekte, die wichtig und zentral für diese Kommission sind, hier erwähnen muss.
Zum einen sprechen wir hier über das Wirtschaftsstrafgesetz. Das heißt, diejenigen, die der Regelung zuwiderhandeln, werden bestraft, die kriegen eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Da finde ich schon, dass man schauen muss, dass dahinter am Ende auch ein strafwürdiges Handlungsunrecht steht.
Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist, dass man das subjektive Tatbestandsmerkmal, das wir in der aktuellen Rechtslage in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz haben, streicht. Das heißt, allein der Umstand, dass eine bestimmte Miete um 20 Prozent überschritten wird, führt dazu, dass man bis zu 100 000 Euro Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommt. Das finde ich mit Blick auf unseren verfassungsrechtlich tief verankerten Schuldgrundsatz problematisch. Ist es richtig, wenn man jemandem überhaupt nicht vorwerfen kann, dass er eine Zwangslage ausgenutzt hat, dass das am Ende dazu führt, dass er hart bestraft wird? Da habe ich Fragezeichen.
Ich habe auch Fragezeichen, weil man mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz, den wir auch in unserer Verfassung niedergeschrieben haben, sagen muss: Diese Regelung, die jetzt geschaffen werden soll, gilt am Ende bundesweit. Sie gilt auch in den Regionen, wo wir zum Beispiel keinen Mietspiegel haben.
Eine Wohnung ist nicht ein Gut wie jedes andere, sie ist nicht nur ein Dach über dem Kopf, sondern sie ist natürlich auch Raum für persönliche Freiheit, für Rückzug und am Ende ein Stück Heimat.
Deswegen ist für uns als Union auch völlig klar: Wer eine Zwangslage ausnutzt, der gehört natürlich bestraft. Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir starke soziale Leitplanken im Mietrecht haben.
Aber die entscheidende Frage ist, welche politische Konsequenz wir daraus ziehen. Was ist der richtige Lösungsansatz,
um die schwarzen Schafe, die das dennoch tun, am Ende auch am Kragen zu packen? Da steht für mich, da steht für uns an erster Stelle, dass wir die Grundlage beseitigen müssen, wieso es überhaupt dazu kommen kann,
dass Zwangslagen ausgenutzt werden.
Das heißt, wir müssen die Beseitigung der Zwangslage in den Mittelpunkt unseres politischen Tuns rücken. Das können wir eben nicht alleine durch immer noch mehr Regulierung erreichen, sondern wir müssen dafür sorgen, dass es unserem Land gelingt, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Bauen, bauen, bauen“, so wie die Bundesbauministerin das auch vorhat, das ist ganz zentral.
Natürlich sind wir nicht naiv. Natürlich brauchen wir auch Ordnungsrecht; das ist ja gar keine Frage. Wir haben deswegen starke soziale Leitplanken im Mietrecht. Wir haben, wie ich finde, das beste Mietrecht in ganz Europa. Unsere Mieterinnen und Mieter sind sehr stark geschützt, und das ist auch gut so. Aber wir dürfen bei allem nicht den Ausgleich der Interessen aus dem Blick verlieren.
Es geht um den Ausgleich der Interessen von Mieterinnen und Mietern und Vermietern, es geht aber auch um die anderen gesamtgesellschaftlichen Ziele, die für uns wichtig sind. Wie schaffen wir es, unsere Klimaschutzziele zu erreichen? Das geht nur, wenn wir energetisch modernisieren. Wie schaffen wir es, den demografischen Wandel zu bewältigen?
Das geht nur, wenn wir zum Beispiel für seniorengerecht gestaltete Bäder sorgen.
All das erfordert Geld, das erfordert Investitionen. Deswegen ist für uns ganz wichtig, dass all das, was wir tun, am Ende nicht dazu führt, dass nicht mehr gebaut werden kann,
dass es keinen Neubau mehr gibt, dass es keine Investitionen in energetische Modernisierung und altersgerechten Umbau mehr gibt. Es darf am Ende kein Investitionshemmnis durch solche Regelungen geschaffen werden, meine Damen und Herren.
Und genau das ist es, was wir uns in der Koalition vorgenommen haben. Frau Lay, Sie haben es schon erwähnt: Wir setzen eine Expertenkommission ein, die bis Ende 2026 sehr konkrete Vorschläge erarbeiten wird, wie wir mit diesen Phänomenen umgehen werden. Dazu gehört auch die Regelung in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Ich will dieser Arbeit überhaupt nicht vorgreifen; aber ich finde schon, dass man zwei, drei Aspekte, die wichtig und zentral für diese Kommission sind, hier erwähnen muss.
Zum einen sprechen wir hier über das Wirtschaftsstrafgesetz. Das heißt, diejenigen, die der Regelung zuwiderhandeln, werden bestraft, die kriegen eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgebrummt. Da finde ich schon, dass man schauen muss, dass dahinter am Ende auch ein strafwürdiges Handlungsunrecht steht.
Das, was Sie jetzt vorschlagen, ist, dass man das subjektive Tatbestandsmerkmal, das wir in der aktuellen Rechtslage in § 5 Wirtschaftsstrafgesetz haben, streicht. Das heißt, allein der Umstand, dass eine bestimmte Miete um 20 Prozent überschritten wird, führt dazu, dass man bis zu 100 000 Euro Geldbuße für eine Ordnungswidrigkeit aufgebrummt bekommt. Das finde ich mit Blick auf unseren verfassungsrechtlich tief verankerten Schuldgrundsatz problematisch. Ist es richtig, wenn man jemandem überhaupt nicht vorwerfen kann, dass er eine Zwangslage ausgenutzt hat, dass das am Ende dazu führt, dass er hart bestraft wird? Da habe ich Fragezeichen.
Ich habe auch Fragezeichen, weil man mit Blick auf den Bestimmtheitsgrundsatz, den wir auch in unserer Verfassung niedergeschrieben haben, sagen muss: Diese Regelung, die jetzt geschaffen werden soll, gilt am Ende bundesweit. Sie gilt auch in den Regionen, wo wir zum Beispiel keinen Mietspiegel haben.