Axel Müller, MdB, CDU/CSU
Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 6:09
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kaum ein Bereich der Daseinsvorsorge ist für die Menschen so unmittelbar spürbar wie die Krankenhausversorgung. Wenn etwas in Reichweite sein muss, dann ist das ein Krankenhaus, dem man im Ernstfall auch vertrauen kann.
Doch Nähe allein reicht nicht aus. Es kommt auf Qualität an. Und da müssen wir ehrlich sagen: Trotz höchster Ausgaben im stationären Bereich – Deutschland liegt im OECD-Schnitt rund ein Drittel über den EU-Ländern – bleiben die Ergebnisse hinter vergleichbaren Ländern zurück. Diese strukturellen Probleme schlagen sich auch auf die Lebenserwartung und die Versorgungsqualität nieder.
Um besser zu werden, braucht es genau diese Reform. Sie stellt die Krankenhausversorgung auf ein solides, modernes und gerechtes Fundament. Wir haben nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von 2024 gesehen, wie schwierig Bund-Länder-Kompetenzen zu verbinden sind. Da setzen wir mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz nunmehr an.
Ich bin mir bewusst, dass wir auch am Ende dieser Beratungen nicht alle Forderungen und Wünsche sofort erfüllen können. Manche Leistungsgruppen bleiben zunächst unbesetzt – nicht aus Starrheit, sondern weil wir den Mut haben, endlich einen Knopf an dieses Gesetzgebungsverfahren zu machen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ins Handeln kommen.
Entscheidend ist dabei jedoch: Dieses Gesetz ist – das sage ich allen Kritikern – kein starres Regelwerk, sondern ein lernendes System. Wir werden die Umsetzung kritisch begleiten, transparent evaluieren und dabei dort, wo nötig, auch nachsteuern. Denn verantwortungsvolle Politik ist kein fertiges Produkt. Sie ist ein Prozess, der lernt, prüft und verbessert. Dabei ist uns daran gelegen, den unterschiedlichen Strukturen und Bedarfen in den einzelnen Bundesländern und innerhalb derselben mehr Raum zu geben.
In aller Kürze vier Punkte.
Erstens. Wir sorgen – die Ministerin hat es gesagt – bei der Finanzierung des Transformationsfonds für mehr Gerechtigkeit und entlasten die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen um 29 Milliarden Euro.
Zweitens. Wir respektieren die den Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesene Kompetenz bei der Krankenhausplanung und schaffen mehr Möglichkeiten, von dem strengen Korsett der Mindestvorhaltezahlen abzuweichen, zumindest vorübergehend.
Drittens. Wir erkennen die Notwendigkeit einer guten onkologischen Versorgung für Krebspatienten in räumlicher Nähe an, wenn ein Haus seine Erfahrung durch entsprechende Expertise qualifiziert nachgewiesen hat.
Doch Nähe allein reicht nicht aus. Es kommt auf Qualität an. Und da müssen wir ehrlich sagen: Trotz höchster Ausgaben im stationären Bereich – Deutschland liegt im OECD-Schnitt rund ein Drittel über den EU-Ländern – bleiben die Ergebnisse hinter vergleichbaren Ländern zurück. Diese strukturellen Probleme schlagen sich auch auf die Lebenserwartung und die Versorgungsqualität nieder.
Um besser zu werden, braucht es genau diese Reform. Sie stellt die Krankenhausversorgung auf ein solides, modernes und gerechtes Fundament. Wir haben nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz von 2024 gesehen, wie schwierig Bund-Länder-Kompetenzen zu verbinden sind. Da setzen wir mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz nunmehr an.
Ich bin mir bewusst, dass wir auch am Ende dieser Beratungen nicht alle Forderungen und Wünsche sofort erfüllen können. Manche Leistungsgruppen bleiben zunächst unbesetzt – nicht aus Starrheit, sondern weil wir den Mut haben, endlich einen Knopf an dieses Gesetzgebungsverfahren zu machen. Kolleginnen und Kollegen, wir müssen ins Handeln kommen.
Entscheidend ist dabei jedoch: Dieses Gesetz ist – das sage ich allen Kritikern – kein starres Regelwerk, sondern ein lernendes System. Wir werden die Umsetzung kritisch begleiten, transparent evaluieren und dabei dort, wo nötig, auch nachsteuern. Denn verantwortungsvolle Politik ist kein fertiges Produkt. Sie ist ein Prozess, der lernt, prüft und verbessert. Dabei ist uns daran gelegen, den unterschiedlichen Strukturen und Bedarfen in den einzelnen Bundesländern und innerhalb derselben mehr Raum zu geben.
In aller Kürze vier Punkte.
Erstens. Wir sorgen – die Ministerin hat es gesagt – bei der Finanzierung des Transformationsfonds für mehr Gerechtigkeit und entlasten die Beitragszahler der gesetzlichen Kassen um 29 Milliarden Euro.
Zweitens. Wir respektieren die den Ländern nach dem Grundgesetz zugewiesene Kompetenz bei der Krankenhausplanung und schaffen mehr Möglichkeiten, von dem strengen Korsett der Mindestvorhaltezahlen abzuweichen, zumindest vorübergehend.
Drittens. Wir erkennen die Notwendigkeit einer guten onkologischen Versorgung für Krebspatienten in räumlicher Nähe an, wenn ein Haus seine Erfahrung durch entsprechende Expertise qualifiziert nachgewiesen hat.