Politics

Robin Wagener, MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Bedrohungslage für Europa ist real und ernst. Cyberangriffe, gezielte Desinformation, Drohnenüberflüge über kritische Infrastruktur und staatsterroristische Anschläge auf EU-Gebiet zeigen: Der russische Angriffskrieg richtet sich nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen unsere Sicherheit. Moskaus massive Aufrüstung und die offen ausgesprochene Bereitschaft, die NATO zu testen, verlangen eine klare politische Antwort.
Wir sind dieser Lage nicht passiv ausgeliefert. Mit entschlossenem Handeln können wir unsere Demokratie, unsere Freiheit und unsere Verteidigungsfähigkeit schützen. Und jede und jeder Einzelne in diesem Land kann dazu beitragen.
Ich bin überzeugt: Mittelfristig brauchen wir ein allgemeines Gesellschaftsjahr für alle Generationen und Geschlechtermilitärisch wie zivil, als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung und als Antwort auf äußere Bedrohung und innere Spaltung. Nur alle gemeinsam können wir gesellschaftlichen Zusammenhalt leben und tragen. Für ein Gesellschaftsjahr gibt es derzeit keine verfassungsändernde Mehrheit. Umso wichtiger ist es, jetzt einen realistischen, wirksamen ersten Schritt zu gehen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist ein Schrittaber er reicht in zentralen Punkten nicht aus und schafft unnötige Gefahren.
Erstens. Die Koalition beschränkt die Ansprache potenziell Freiwilliger auf Männer bis 25 und Frauen bis 23 Jahre. Das schöpft weder das vorhandene Verantwortungs- und Einsatzpotenzial aus, noch entspricht es der Realität moderner Lebensläufe. Menschen nach dem Studium, in beruflichen Übergangsphasen oder mit späterer Bereitschaft zur Veränderung bleiben unberücksichtigt. Das verengt unnötig das Feld derjenigen, die freiwillig dienen wollenund erzeugt zugleich den Eindruck einseitiger Belastung der Jüngsten. Das birgt Risiken für gesellschaftliche Akzeptanz und eröffnet Angriffsflächen für Desinformation.
Zweitens. Die Bundesregierung verzichtet darauf, die seit Aussetzung der Wehrpflicht entstandene Musterungslücke schrittweise zu schließen. Damit fehlen im Ernstfall entscheidende Informationen darüber, wer überhaupt eingezogen werden könnte. Auch hier entsteht ohne Not der Eindruck, dass Lasten nicht fair verteilt werden. Beides schwächt unsere Verteidigungsfähigkeitund die Resilienz unserer Gesellschaft.
Der Bedarf ist zu groß, um diese Potenziale nicht zu nutzen. Und die Erfahrungen mit dem russischen Informationskrieg sind zu deutlich, um solche Gefahren von Spaltung unnötig entstehen zu lassen.
Der Entschließungsantrag meiner Fraktion geht in diesen Punkten weiter: Er fordert eine verpflichtende Musterung für alle Wehrpflichtigen, ein breites Werben um Freiwilligkeit in allen Altersgruppen und einen klareren Pfad zur Stärkung der Bundeswehr sowie der zivilen Dienste. Das ist gerechter, wirkungsvoller und sicherheitspolitisch angemessener.
Darum stimme ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung und für den Entschließungsantrag meiner Fraktion.
Gleichzeitig müssen wir ehrlich sein: Es ist nicht sicher, dass verstärkte Freiwilligkeit allein reichen wird, um die notwendige Verteidigungsfähigkeit schnell genug aufzubauen. Wenn wir glaubwürdig abschrecken und im Notfall verteidigungsbereit sein wollen, brauchen wir ein Element der Pflicht. Zurzeit steht dafür ausschließlich die Wehrpflicht zur Verfügung.
Wir müssen jetzt die Grundlagen für eine verlässliche Sicherheitsarchitektur legenmit einer Kombination aus konsequentem Werben um freiwilliges Engagement in allen Altersgruppen und der Entschlossenheit, Pflicht auch wieder zu verankern. Nur diese Verbindung schafft die Glaubwürdigkeit, die wir zur Abschreckung und zum Schutz unserer Freiheit brauchen.

Anlage 6

Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Heidi Reichinnek und Sören Pellmann für die Fraktion Die Linke zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Wir erklären im Namen der Fraktion Die Linke: Die gesetzliche Rente wurde durch die Rentenreformen der letzten 20 Jahre massiv geschwächt. Im Rahmen der Agenda 2010 der rot-grünen Bundesregierung wurde das vorher maßgebliche Ziel der Lebensstandardsicherung durch die gesetzliche Rente aufgegeben und das Rentenniveau von 53 Prozent auf 48 Prozent abgesenkt. Das sogenannte Mehrsäulen-System aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge wurde eingeführt. Die Absenkung des Rentenniveaus sollte durch die staatlich geförderte Riester-Rente ausgeglichen werden. Heute ist klar: Das ist krachend gescheitert. Die Verbreitung von Betriebsrenten und privater Altersvorsorge, die zudem überproportional von den Beschäftigten finanziert werden, ist viel zu niedrig. Seit Beginn der 2000er hat sich die Altersarmut in Deutschland nahezu verdoppelt. Im Jahr 2024 war jede fünfte Person über 65 Jahren armutsgefährdet.
Die gesetzliche Rente ist für die meisten Menschen die wichtigste Einkommensquelle im Alter. Das gilt insbesondere für Rentner/-innen in Ostdeutschland und für Frauen. Eine starke gesetzliche Rente ist somit die beste Vorbeugung vor Altersarmut und erhöht zudem das Vertrauen der jüngeren Generationen in das Alterssicherungssystem. Deshalb fordern wir, das Rentenniveau wieder auf 53 Prozent anzuheben und dauerhaft auf diesem Niveau zu stabilisieren. Damit würde eine sofortige und zusätzliche Rentenerhöhung von 10 Prozent für alle Rentner/-innen einhergehen. Das wäre ein wichtiger Schritt, um die Lebensleistung der Menschen anzuerkennen, die jahrzehntelang hart gearbeitet und in das Rentensystem eingezahlt haben.
Ohne eine gesetzliche Stabilisierung des Rentenniveaus droht das Rentenniveau in den kommenden Jahren noch weiter abzusinken und die Situation für die über 21 Millionen Rentner/-innen zu verschlechtern. Die Altersarmut würde noch weiter zunehmen. Daher ist aus unserer Sicht eine Ablehnung der Stabilisierung des Rentenniveaus verantwortungslos, obwohl eine Stabilisierung lediglich bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031 nicht ausreicht.
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten von drei Jahren für alle Kinderunabhängig vom Geburtsjahrist längst überfällig. Die Linke fordert die Schließung dieser rentenrechtlichen Gerechtigkeitslücke bereits seit Jahren. Die Auszahlung ab dem Jahr 2027 aus verwaltungstechnischen Gründen kommt aber für die Betroffenen zu spät, deshalb sollte aus unserer Sicht der Gesetzentwurf um eine rückwirkende Auszahlung als einmalige Sonderzahlung, die nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet wird und nicht beitrags- und steuerpflichtig ist, ergänzt werden.
Mit der Aufhebung des Anschluss- bzw. Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbots für Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, stellt die Bundesregierung die Interessen der Arbeitgeber/-innen an befristeten Arbeitsverträgen über den Schutz von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern. Das halten wir für grundlegend falsch.
Es gibt keinen Generationenkonflikt bei der Rente. Es gibt einen Konflikt zwischen denen, die immer mehr haben, und denen, die immer weniger haben. Genau deshalb fordern wir ein Rentensystem, in das alle Erwerbstätigen einzahlen und das dafür sorgt, dass dieser Verteilungskonflikt aufgelöst wird. Deshalb enthalten wir uns bei der Abstimmung.

Anlage 7

Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Anna Aeikens, Florian Bilic, Leif Erik Bodin, Frederik Bouffier, Uwe Feiler, Philip M. A. Hoffmann, Ronja Kemmer, Daniel Kölbl, Dr. Konrad Körner, Lukas Krieger, Dr. Saskia Ludwig, Dr. Florian Müller, Thomas Pauls, Carl-Philipp Sassenrath, Sebastian Schmidt, Marvin Schulz, Roland Theis, Dr. Maria-Lena Weiss, Klaus-Peter Willsch, Nicolas Zippelius und Vanessa Zobel (alle CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Ich stimme dem Rentenpaket der Bundesregierung zu, um die Stabilität der Regierungskoalition zu stärken.
In der Sache halte ich den vorliegenden Entwurf, insbesondere durch die Vorfestlegungen, die darin für die 2030er-Jahre getroffen werden, für verfehlt und weise nachfolgend ausdrücklich auf die Risiken hin, die der Gesetzentwurf zur Folge hat.
Erstens: Risiken für die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft finanzielle Vorfestlegungen für die Jahre nach 2030 in dreistelliger Milliardenhöhe, denen keine tragfähige Finanzierung gegenübersteht. In den 2030er-Jahren kommen erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die absehbar zu einerVersteinerungdes Bundeshaushaltes führen werden. Darüber hinaus wird der seit Langem absehbare demografische Wandel in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.
Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben ist die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes in Gefahr. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Problematik zusätzlich und in erheblichem Ausmaß und gefährdet damit die zukünftige Handlungsfähigkeit des Bundes innenpolitisch und ausdrücklich auch außenpolitisch.
Zweitens: Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Dass dem Beschluss der Mehrausgaben keine tragfähige Finanzierung aus laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem die angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland weiter zu schädigen. Beitragssteigerungen sind unausweichlich und stehen bereits fest.
Darüber hinaus werden die beschlossenen Mehrausgaben angesichts der Haushaltslage des Bundes nur mit massiven Steuererhöhungen und/oder einer weiteren Aufweichung bzw. gänzlichen Abschaffung der Schuldenbremse zu finanzieren sein. Dies muss unbedingt verhindert werden. Mit dieser Aussicht wird Deutschland inmitten einer andauernden Stagnation nochmals unattraktiver für dringend benötigte private Investitionen.
Drittens: Risiken für kommende Generationen. Bereits heute zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verbindlich festzuschreiben, vergrößert zudem den schon heute vorhandenen, immensen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge Generation.
Viertens: Risiken für den Sozialstaat. Die Entkoppelung des Sozialstaates von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter.
Fünftens: Parlamentarisches Verfahren. Die Risiken des Gesetzentwurfes hätten durch gesetzliche Anpassungen und Kompromisse im parlamentarischen Verfahren abgemildert werden können und müssen. Dies hätte eine ergebnisoffene Debatte im parlamentarischen Verfahren erfordert. Dass diese demokratische und parlamentarische Selbstverständlichkeit und damit eine Kompromissfindung in der Sache durch das Parlament von Mitgliedern der Bundesregierung unterlaufen wurde, kritisiere ich ausdrücklich.
Sechstens: Reformbedarf und Reformfähigkeit. Sofern der Gesetzentwurf heute eine Mehrheit findet, wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Ich werde darauf hinwirken, dass künftig die dringend benötigten Reformen für die Zukunft unseres Landes verabschiedet werden.

Anlage 8

Erklärung nach § 31 GO
der Abgeordneten Dr. Yannick Bury, Pascal Reddig, Johannes Volkmann, Johannes Wiegelmann und Johannes Winkel (alle CDU/CSU) zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten

Ich stimme gegen den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich halte den vorliegenden Entwurf, insbesondere durch die Vorfestlegungen, die darin für die 2030er-Jahre getroffen werden, für verfehlt und weise nachfolgend ausdrücklich auf die Risiken hin, die der Gesetzentwurf zur Folge hat.
Erstens: Risiken für die künftige Handlungsfähigkeit des Bundes. Der vorliegende Gesetzentwurf trifft finanzielle Vorfestlegungen für die Jahre nach 2030 in dreistelliger Milliardenhöhe, denen keine tragfähige Finanzierung gegenübersteht. In den 2030er-Jahren kommen erhebliche Belastungen aus Zinsausgaben und Tilgungsverpflichtungen auf den Bundeshaushalt zu, die absehbar zu einerVersteinerungdes Bundeshaushaltes führen werden. Darüber hinaus wird der seit Langem absehbare demografische Wandel in den 2030er-Jahren auf die Staatsfinanzen durchschlagen, da die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.
Bereits ohne die nun vorgesehenen Mehrausgaben ist die fiskalpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes in Gefahr. Ohne ein finanziell handlungsfähiges Deutschland ist die Widerstandsfähigkeit Europas in der Zukunft geschwächt. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Problematik zusätzlich und in erheblichem Ausmaß und gefährdet damit die zukünftige Handlungsfähigkeit des Bundes innenpolitisch und ausdrücklich auch außenpolitisch.
Zweitens: Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Dass dem Beschluss der Mehrausgaben keine tragfähige Finanzierung aus laufenden Einnahmen gegenübersteht, droht zudem die angeschlagene Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland weiter zu schädigen. Beitragssteigerungen sind unausweichlich und stehen bereits fest. Darüber hinaus werden die beschlossenen Mehrausgaben angesichts der Haushaltslage des Bundes nur mit massiven Steuererhöhungen und/oder einer weiteren Aufweichung bzw. gänzlichen Abschaffung der Schuldenbremse zu finanzieren sein. Dies muss unbedingt verhindert werden. Mit dieser Aussicht wird Deutschland inmitten einer andauernden Stagnation nochmals unattraktiver für dringend benötigte private Investitionen.
Drittens: Risiken für kommende Generationen. Bereits heute zusätzliche Ausgaben in dreistelliger Milliardenhöhe verbindlich festzuschreiben, vergrößert zudem den schon heute vorhandenen, immensen Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der vorliegende Gesetzentwurf verteilt die finanziellen Lasten der Demografie noch stärker einseitig auf die Beitrags- und Steuerzahler und damit insbesondere auf die junge Generation.
Viertens: Risiken für den Sozialstaat. Die Entkoppelung des Sozialstaates von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Landes ist von der Ausnahme zur Regel geworden. Das ist ein ordnungspolitischer Fehler. Dies ist nicht nur mit Blick auf Generationengerechtigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes problematisch, sondern bringt am Ende den Sozialstaat selbst zunehmend in Gefahr. Der vorliegende Gesetzentwurf verstärkt diese Entwicklung weiter.
Fünftens: Parlamentarisches Verfahren. Die Risiken des Gesetzentwurfes hätten durch gesetzliche Anpassungen und Kompromisse im parlamentarischen Verfahren abgemildert werden können und müssen. Dies hätte eine ergebnisoffene Debatte im parlamentarischen Verfahren erfordert. Dass diese demokratische und parlamentarische Selbstverständlichkeit und damit eine Kompromissfindung in der Sache durch das Parlament von Mitgliedern der Bundesregierung unterlaufen wurde, kritisiere ich ausdrücklich.
Sechstens: Reformbedarf und Reformfähigkeit. Sofern der Gesetzentwurf heute eine Mehrheit findet, wird der Reformbedarf Deutschlands nicht kleiner, sondern größer. Ich werde darauf hinwirken, dass künftig die dringend benötigten Reformen für die Zukunft unseres Landes verabschiedet werden.

Anlage 9

Erklärungen nach § 31 GO
zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten