Hakan Demir, MdB, SPD
Es stimmt, dass wir in den letzten Wochen über 800 Seiten durchgearbeitet haben. Ich kann hier sagen, dass in den Verhandlungen, die über 20 Stunden gedauert haben – über fünf Sitzungen –, auch ab und zu mal eine Fraktion aus dem Raum gehen musste und nicht klar war, ob sie wieder zurückkommt.
Aber wir haben es am Ende immer wieder gemacht. Die Unterschiede waren groß. An dieser Stelle will ich sagen: Das ist die einzige demokratische Mehrheit, die wir in diesem Haus haben, und wir haben einen Kompromiss geschlossen.
Wenn es nur ein SPD-Gesetzentwurf gewesen wäre, wenn es eine absolute Mehrheit der SPD gäbe, würde dieses Gesetz anders aussehen; das kann ich hier zugeben.
Wir haben in diesen harten Verhandlungen gemeinsam Verbesserungen hinbekommen. Ich will, dass alle Kritikerinnen und Kritiker das einmal hören. Wir haben es gemeinsam hinbekommen – ohne dass die EU das gesagt hat –, dass alle Kinder in Deutschland – und es ist egal, ob es deutsche Kinder sind, ob es geflüchtete Kinder sind – den gleichen Zugang zu gesundheitlicher Leistung haben.
Das ist das, was wir heute beschließen.
Alle, die den Gesetzentwurf ablehnen, lehnen auch diesen Punkt ab.
Und sie lehnen noch etwas ab, worauf wir uns gemeinsam verständigt haben: dass es einen Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete gibt, und zwar nach drei Monaten.
Das ist doch auch etwas, was gut ist und was wir in dieses Gesetz hineingearbeitet haben.
Der dritte Punkt – aufgrund der kurzen Zeit auch der letzte –: Wir haben ein Menschenrechtsmonitoring ins Gesetz geschrieben. Wir wollen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte sich das Verfahren im Inland anguckt und uns dann Empfehlungen macht, wenn etwas schieflaufen sollte, wenn es Probleme geben sollte. Wir haben ganz klar gesagt: Das macht eine unabhängige Stelle. Wir haben das ins Gesetz reingeschrieben. Auch das lehnt man heute ab, wenn man gegen dieses Gesetz ist.
Wir haben uns natürlich § 70a Absatz 3 AsylG-E angeguckt. Ich will hier ganz klar sagen: Im ersten Satz zur Inhaftnahme steht, dass Kinder nicht in Haft kommen. Das ist der Wille des Gesetzgebers, wenn wir das heute beschließen.
Jetzt die Zwischenfrage, Frau Präsidentin?
Aber wir haben es am Ende immer wieder gemacht. Die Unterschiede waren groß. An dieser Stelle will ich sagen: Das ist die einzige demokratische Mehrheit, die wir in diesem Haus haben, und wir haben einen Kompromiss geschlossen.
Wenn es nur ein SPD-Gesetzentwurf gewesen wäre, wenn es eine absolute Mehrheit der SPD gäbe, würde dieses Gesetz anders aussehen; das kann ich hier zugeben.
Wir haben in diesen harten Verhandlungen gemeinsam Verbesserungen hinbekommen. Ich will, dass alle Kritikerinnen und Kritiker das einmal hören. Wir haben es gemeinsam hinbekommen – ohne dass die EU das gesagt hat –, dass alle Kinder in Deutschland – und es ist egal, ob es deutsche Kinder sind, ob es geflüchtete Kinder sind – den gleichen Zugang zu gesundheitlicher Leistung haben.
Das ist das, was wir heute beschließen.
Alle, die den Gesetzentwurf ablehnen, lehnen auch diesen Punkt ab.
Und sie lehnen noch etwas ab, worauf wir uns gemeinsam verständigt haben: dass es einen Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete gibt, und zwar nach drei Monaten.
Das ist doch auch etwas, was gut ist und was wir in dieses Gesetz hineingearbeitet haben.
Der dritte Punkt – aufgrund der kurzen Zeit auch der letzte –: Wir haben ein Menschenrechtsmonitoring ins Gesetz geschrieben. Wir wollen, dass das Deutsche Institut für Menschenrechte sich das Verfahren im Inland anguckt und uns dann Empfehlungen macht, wenn etwas schieflaufen sollte, wenn es Probleme geben sollte. Wir haben ganz klar gesagt: Das macht eine unabhängige Stelle. Wir haben das ins Gesetz reingeschrieben. Auch das lehnt man heute ab, wenn man gegen dieses Gesetz ist.
Wir haben uns natürlich § 70a Absatz 3 AsylG-E angeguckt. Ich will hier ganz klar sagen: Im ersten Satz zur Inhaftnahme steht, dass Kinder nicht in Haft kommen. Das ist der Wille des Gesetzgebers, wenn wir das heute beschließen.
Jetzt die Zwischenfrage, Frau Präsidentin?