Politics

Isabelle Vandre, MdB, DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Entscheidend für die Bewertung des heute hier vorliegenden Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ist aus unserer Perspektive die Frage, ob das Gesetz dazu geeignet ist, den Schutz vor ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen auszuweiten. Also: Unterstützt es diejenigen, die bereits in prekären Beschäftigungsverhältnissen sind und die durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schamlos ausgebeutet und ausgenutzt werden? Die ganz klare Antwort auf diese Frage ist aus unserer Sicht: Nein, das tut dieses Gesetz nicht. Denn dafür wären verbindlichere Mechanismen wie zum Beispiel die Etablierung des Non-Punishment-Prinzips, die Aufklärung über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder der Ausbau von Beratungsbehörden immens wichtig.

Im Zentrum müsste der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern stehen und nicht ihre Gängelung.
Eine Sache hat mich in den letzten zwei Wochen wirklich sehr geärgert. Sie haben mit der Aufnahme der Essenslieferdienste in den Schwerpunktbereich der Schwarzarbeit im Änderungsantrag, den Sie eingebracht haben, suggeriert, dass Sie dadurch die Probleme bei den Lieferdiensten ein für alle Mal lösen würden. Aber das tun Sie explizit nicht. Die Essenslieferdienste sind schließlich schon Teil des Speditions-, Transport- und Logistikgewerbes und damit bereits im Gesetz enthalten.

Was eigentlich vonnöten wäre, wäre doch ein Verbot von Subunternehmerketten und vor allem die Überführung der EU-Plattformrichtlinie in deutsches Recht. Damit würden Sie den Angestellten, die sich seit Wochen in Arbeitskämpfen befinden, wirklich helfen und nicht mit diesem Placebo.

Sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute auch über die Aufbewahrungsfristen; das kam bereits zur Sprache. Frau Beck, ich muss Ihnen in einem Punkt recht geben: Tatsächlich sind es heute wichtige Schritte, um die Praxis von Cum-Cum und Cum-Ex zu beenden. Allerdings kommen diese wichtigen Schritte nicht etwa über den Gesetzentwurf der Bundesregierung hier ins Parlament, sondern weil wir einen Antrag eingebracht haben, der sich mit der Frage der Aufklärung befasst. Darin sagen wir ganz klar: Nur die Verlängerung der Fristen allein wird das Problem nicht lösen.

Wichtig ist doch, dass die Maßnahmen zur Erhöhung der Aufklärungsrate endlich gestärkt werden und dass die Finanzbehörden hier gemeinsam agieren können.
Ja, es ist richtig: Nicht nur die Chefstaatsanwältin Frau Brorhilker oder die Anzuhörenden im Finanzausschuss sagen das