Detlef Seif, MdB, CDU/CSU
Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 6:51
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Frau von Storch, man muss Ihre Frage, die inhaltlich an mehreren Punkten falsch ist, zunächst einmal einordnen. Wir haben – das ist richtig – ein Verfahren der AfD beim Verwaltungsgericht Köln gegen diese Einstufung. Das ist ein verfahrensinterner Vorgang beim Bundesamt für Verfassungsschutz.
Daraus folgen nachrichtendienstliche Kompetenzen. Das heißt, im Prinzip kann das Bundesamt für Verfassungsschutz die kompletten zur Verfügung stehenden Tools der nachrichtendienstlichen Erkenntnisgewinnung heranziehen.
Dieses Verfahren läuft, und in diesem Verfahren hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
eine derartige Stillhaltezusage abgegeben.
Das Verfahren ist aber nicht abgeschlossen, das Verfahren läuft weiter. Und natürlich kann ich als Parlamentarier und kann jeder in der Bundesrepublik Deutschland sagen, dass Sie dieses ethnische Volksverständnis haben. Punkt!
Frau von Storch, Sie können sich wieder setzen, wenn Sie wollen.
Für die Union ist eine Selbstverständlichkeit – das muss man sagen; das folgt aus dem Verständnis, dass wir anderen Menschen, die verfolgt sind, Schutz bieten –:
Wenn der Grund für die Schutzgewährung entfallen ist, müssen die Menschen das Land grundsätzlich wieder verlassen.
Das bezieht sich auch auf Syrer, die grundsätzlich nach Syrien zu gehen haben.
Aber – und das ist wichtig – was ist mit den Menschen, die sich seit Jahren in unserem Land aufhalten,
mit den Menschen, die hier integriert sind,
die fleißig arbeiten, die Wohnraum haben, die sich im Regelfall in unsere Gesellschaft einbringen? 7 Prozent der Syrer – und das verschweigen Sie; Sie reden von 1 Million Syrer, die im Prinzip wieder zurückgeschoben werden müssen – haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis.
Daran sind hohe Anforderungen geknüpft: 60 Monate Einzahlung von Rentenbeiträgen,
Unterhaltssicherung, Sprachkompetenz usw. usf. Sie aber unterscheiden nicht. Daran sieht man: Sie möchten Menschen, die Ihrem ethnischen Volksverständnis nicht entsprechen, nicht in Deutschland haben,
und das ist zutiefst abzulehnen.
Sie stellen hier ja hier nicht abstrakte Anträge und reden dazu. Menschen gucken uns zu, Menschen, die betroffen sind, die hier seit fünf, sechs, sieben Jahren arbeiten, die fleißig sind, die integriert sind.
Was meinen Sie denn, was bei denen im Kopf vorgeht, wenn sie hören, dass eine Gruppe hier will, dass sie letztlich in ihr Land zurückgeschoben werden? Ich kann, glaube ich, für das gesamte Haus sagen, dass sich diese Menschen keine Sorgen machen müssen. Es wird nicht dazu kommen. Die Menschen, die sich hier gut integriert haben, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis haben, können in Deutschland bleiben.
Herr Curio, das Wort „Masseneinbürgerung“ ist auch wieder gefallen.
Jede Einbürgerung braucht Voraussetzungen.
Erst mal muss eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
bzw. eine Niederlassungserlaubnis bestehen, und dann müssen weitere Voraussetzungen vorliegen. Schauen Sie sich doch mal das Staatsbürgerschaftsrecht an. Da steht: Eingebürgert werden kann nur, wer nicht wegen einer Straftat bestraft ist. – Sie haben in den Raum gestellt, es wäre selbstverständlich, alle könnten hier als Staatsbürger aufgenommen werden. Das stimmt nicht.
Da gibt es sehr hohe Anforderungen. Von den mehreren Millionen Menschen, die in der Tat hier sind, wird, selbst wenn sie noch länger hierbleiben, nur ein geringer Bruchteil – 7 bis 10 Prozent, vielleicht 15 Prozent – überhaupt in der Lage sein, eine Einbürgerung zu beantragen. Deshalb ist das kein Problem. Es wird hier keine Masseneinbürgerung geben.
Ganz zum Schluss. Sie machen hier reine Panikmache. Es geht darum, abzulenken. Wir sind doch auf einem guten Weg:
europäisch mit Magnus Brunner, national mit Alexander Dobrindt.
Daraus folgen nachrichtendienstliche Kompetenzen. Das heißt, im Prinzip kann das Bundesamt für Verfassungsschutz die kompletten zur Verfügung stehenden Tools der nachrichtendienstlichen Erkenntnisgewinnung heranziehen.
Dieses Verfahren läuft, und in diesem Verfahren hat das Bundesamt für Verfassungsschutz
eine derartige Stillhaltezusage abgegeben.
Das Verfahren ist aber nicht abgeschlossen, das Verfahren läuft weiter. Und natürlich kann ich als Parlamentarier und kann jeder in der Bundesrepublik Deutschland sagen, dass Sie dieses ethnische Volksverständnis haben. Punkt!
Frau von Storch, Sie können sich wieder setzen, wenn Sie wollen.
Für die Union ist eine Selbstverständlichkeit – das muss man sagen; das folgt aus dem Verständnis, dass wir anderen Menschen, die verfolgt sind, Schutz bieten –:
Wenn der Grund für die Schutzgewährung entfallen ist, müssen die Menschen das Land grundsätzlich wieder verlassen.
Das bezieht sich auch auf Syrer, die grundsätzlich nach Syrien zu gehen haben.
Aber – und das ist wichtig – was ist mit den Menschen, die sich seit Jahren in unserem Land aufhalten,
mit den Menschen, die hier integriert sind,
die fleißig arbeiten, die Wohnraum haben, die sich im Regelfall in unsere Gesellschaft einbringen? 7 Prozent der Syrer – und das verschweigen Sie; Sie reden von 1 Million Syrer, die im Prinzip wieder zurückgeschoben werden müssen – haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis.
Daran sind hohe Anforderungen geknüpft: 60 Monate Einzahlung von Rentenbeiträgen,
Unterhaltssicherung, Sprachkompetenz usw. usf. Sie aber unterscheiden nicht. Daran sieht man: Sie möchten Menschen, die Ihrem ethnischen Volksverständnis nicht entsprechen, nicht in Deutschland haben,
und das ist zutiefst abzulehnen.
Sie stellen hier ja hier nicht abstrakte Anträge und reden dazu. Menschen gucken uns zu, Menschen, die betroffen sind, die hier seit fünf, sechs, sieben Jahren arbeiten, die fleißig sind, die integriert sind.
Was meinen Sie denn, was bei denen im Kopf vorgeht, wenn sie hören, dass eine Gruppe hier will, dass sie letztlich in ihr Land zurückgeschoben werden? Ich kann, glaube ich, für das gesamte Haus sagen, dass sich diese Menschen keine Sorgen machen müssen. Es wird nicht dazu kommen. Die Menschen, die sich hier gut integriert haben, die eine unbefristete Niederlassungserlaubnis haben, können in Deutschland bleiben.
Herr Curio, das Wort „Masseneinbürgerung“ ist auch wieder gefallen.
Jede Einbürgerung braucht Voraussetzungen.
Erst mal muss eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis
bzw. eine Niederlassungserlaubnis bestehen, und dann müssen weitere Voraussetzungen vorliegen. Schauen Sie sich doch mal das Staatsbürgerschaftsrecht an. Da steht: Eingebürgert werden kann nur, wer nicht wegen einer Straftat bestraft ist. – Sie haben in den Raum gestellt, es wäre selbstverständlich, alle könnten hier als Staatsbürger aufgenommen werden. Das stimmt nicht.
Da gibt es sehr hohe Anforderungen. Von den mehreren Millionen Menschen, die in der Tat hier sind, wird, selbst wenn sie noch länger hierbleiben, nur ein geringer Bruchteil – 7 bis 10 Prozent, vielleicht 15 Prozent – überhaupt in der Lage sein, eine Einbürgerung zu beantragen. Deshalb ist das kein Problem. Es wird hier keine Masseneinbürgerung geben.
Ganz zum Schluss. Sie machen hier reine Panikmache. Es geht darum, abzulenken. Wir sind doch auf einem guten Weg:
europäisch mit Magnus Brunner, national mit Alexander Dobrindt.