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Detlef Seif, MdB, CDU/CSU

Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 4:28

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Fazit des Antrags der Grünen könnte lauten: Die Regierungskoalition liefert.

Im Koalitionsvertrag hatten wir vereinbart, dass wir freiwillige Aufnahmeprogramme, soweit möglichdas heißt: soweit rechtlich möglich –, beenden werden und keine neuen mehr auflegen werden.

Grund war und ist, dass Deutschland immer noch erheblich durch irreguläre und unkontrollierte Migration auf dem Ticket des Asyls belastet ist.

Die Koalition hat deshalb bereits viele Maßnahmen auf den Weg gebracht. In dieser Woche werden wir der Bundesregierung ermöglichen, durch Rechtsverordnung festzulegen, welche Staaten als sichere Drittstaaten gelten. Wir werden auch die pflichtweise Beiordnung eines Rechtsanwalts zu Personen in Abschiebehaft abschaffen, weil das die Verfahren verlängert und blockiert hat.

Ja, das waren viele Maßnahmen, und eine weitere Maßnahme ist die Beendigung des laufenden Aufnahmeprogramms Afghanistan.
In Ihren Anträgen, vor allen Dingen aber im öffentlichen DiskursHerr Emmerich, das betrifft insbesondere Siewird der Sachverhalt verdreht, die Rechtslage nicht richtig dargestellt.

Der Innenminister hat letzte Woche in einer Sondersitzung des Innenausschusses sehr dezidiert, konkret gute Auskünfte erteilt.

Und Sie hatten nichts Besseres vor, als nach der nichtöffentlichen Sitzung draußen zu verkünden, er habe keine Antworten gegeben, er habe Antworten verweigert.

Das ist ein ganz schlechter Stil, Herr Emmerich.

Lassen Sie mich deshalb mal einige Punkte klarstellenhier geht ja auch vieles durcheinander –:
Erstens.
Die Bundesregierung wird die Personen aufnehmen, die eine rechtlich verbindliche Aufnahmezusage nach § 23 Aufenthaltsgesetz erhalten haben. Allerdingsund das hat die Justiz bestätigthat man keinen Anspruch auf sofortige Überweisung nach Deutschland, sondern man braucht ein Visum. Erst im Rahmen des Visumsverfahrensnicht bei Erteilung der Aufnahmezusage, sondern erst, wenn es um das Visum gehtwird die Sicherheit überprüft, wird die Identität überprüft.

Insofern geht hier wirklich einiges durcheinander. Die Personen, die die Aufnahmezusage erhalten haben, können erst mit dem Visum auch einreisen. Wir können der Bundesregierung dankbar sein, dass sie so sorgfältig vorgeht und Sicherheitsrisiken ausschließt. Wir brauchen keinen Import von Gefahren nach Deutschland.

Zweitens. Personen, die lediglich eine Aufnahmeerklärung nach § 22 Aufenthaltsgesetz erhalten habenund da werfen Sie alles durcheinander –, werden jetzt grundsätzlich nicht mehr aufgenommen.

Die Bundesregierung hat die Aufnahme dieses Personenkreises ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 28. August 2025 entschieden, dass ein solcher Stopp durch die Bundesregierung möglich ist und ermessensfehlerfrei auch vor Visaerteilung erfolgen kann.

Und das machen wir jetzt: Wir beenden das Aufnahmeprogramm an dieser Stelle.

Drittens. Alle restlichen Ortskräfteund es sind noch 90 an der Zahl; deshalb war das, was Sie erzählt haben, auch Blödsinn

werden, obwohl sie keinen Rechtsanspruch haben, sondern nur eine Aufnahmeerklärung erhalten haben, von der Bundesregierung nach Deutschland geholt,

nach Sicherheitsüberprüfung und Feststellung der Identität.
Obwohl keinerlei rechtliche Verpflichtung besteht, bietet die Bundesregierung diesen Personen dennoch Unterstützung anja, auch finanzielle Unterstützung. Da ist es mehr als fragwürdigdaran zeigt sich, welch Geistes Kind Sie sind –, dass Sie diese Unterstützung, auf die diese Personen keinen Anspruch haben, auch noch kritisieren

und den Personen sogar anraten, die Finanzmittel nicht anzunehmen.

Die Bundesregierung ist auf einem guten Weg. Wir unterstützen das, was auf den Weg gebracht wird.
Vielen Dank.