Axel Müller, MdB, CDU/CSU
Quelle: Deutscher Bundestag nach den Nutzungsbedingungen 6:29
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesgesundheitsministerin Warken! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir verabschieden heute das Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG – und ändern damit das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG – aus der letzten Legislaturperiode, das jedoch niemals zum Tragen gekommen ist.
Bevor ich auf zentrale Punkte unseres Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich mit Ihnen einen Moment zurückblicken, und zwar auf den 22.11.2024 – Abstimmung im Bundesrat. Es kam mitten in der laufenden Sitzung zu einem beispiellosen Eklat. Ein Ministerpräsident entließ seine eigene Gesundheitsministerin, weil das Gesetz zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder für so viel Zwietracht gesorgt hatte.
Dieser Vorgang machte die Hauptschwachstelle des KHVVG für jedermann sichtbar: Es missachtete die verfassungsmäßige Rolle der Länder bei der Krankenhausplanung. – Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Bevölkerungsdichte, geografische Lage, Entfernungen zu den Versorgungszentren: All das verlangt nach Gestaltungsspielräumen, nach eng begrenzten Ausnahmen, wo sie sachgerecht sind. Genau diese Flexibilität stellen wir mit dem KHAG wieder her. Wir geben den Ländern und den Krankenhausträgern mehr Zeit für die Umsetzung. Denn eines wollen wir vermeiden: Schnellschüsse, die in der Praxis scheitern. Unser Ziel ist eine Reform, die wirkt und trägt.
Zugleich sage ich ausdrücklich: Wir verwässern den Kern dieser Reform nicht. Im Gegenteil: Wir sichern, dass sie umgesetzt werden kann. Denn diese Reform ist dringend notwendig – darüber besteht breiter Konsens –, und sie wird, wenn sie gelingt, die Krankenhausversorgung in Deutschland dauerhaft verbessern.
Zwei zentrale Punkte aus KHVVG und KHAG will ich herausgreifen:
Erstens. Wichtigstes Anliegen der Reform war und ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung im stationären Bereich. Für Qualitätsverbesserungen sorgt nicht die nach wie vor im internationalen Vergleich zu hohe Anzahl an Krankenhäusern oder die zu hohe Bettendichte oder der Einsatz von fast 130 Milliarden Euro jährlich – mehr als ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität verlangt stattdessen bestens ausgebildetes und erfahrenes Personal, das eben nicht in beliebiger Zahl zur Verfügung steht, das zudem durch viele gleich oder ähnlich gelagerte Fälle und Eingriffe routiniert handelt, beispielsweise bei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem Schlaganfall.
Kurzum: Qualität verlangt nach einer Konzentration in effizienten stationären Leistungszentren. Wer dies ignoriert und an jedem Haus und jedem Bett festhalten will und für diese wenig leistungsfähigen Strukturen noch mehr finanzielle Mittel fordert, gaukelt den Menschen etwas vor. Er gibt sich zudem zufrieden mit einer mittelmäßigen Versorgungsqualität.
Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern; das ist bereits angesprochen worden.
Bevor ich auf zentrale Punkte unseres Gesetzentwurfs eingehe, möchte ich mit Ihnen einen Moment zurückblicken, und zwar auf den 22.11.2024 – Abstimmung im Bundesrat. Es kam mitten in der laufenden Sitzung zu einem beispiellosen Eklat. Ein Ministerpräsident entließ seine eigene Gesundheitsministerin, weil das Gesetz zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Länder für so viel Zwietracht gesorgt hatte.
Dieser Vorgang machte die Hauptschwachstelle des KHVVG für jedermann sichtbar: Es missachtete die verfassungsmäßige Rolle der Länder bei der Krankenhausplanung. – Die Bedingungen vor Ort sind unterschiedlich. Bevölkerungsdichte, geografische Lage, Entfernungen zu den Versorgungszentren: All das verlangt nach Gestaltungsspielräumen, nach eng begrenzten Ausnahmen, wo sie sachgerecht sind. Genau diese Flexibilität stellen wir mit dem KHAG wieder her. Wir geben den Ländern und den Krankenhausträgern mehr Zeit für die Umsetzung. Denn eines wollen wir vermeiden: Schnellschüsse, die in der Praxis scheitern. Unser Ziel ist eine Reform, die wirkt und trägt.
Zugleich sage ich ausdrücklich: Wir verwässern den Kern dieser Reform nicht. Im Gegenteil: Wir sichern, dass sie umgesetzt werden kann. Denn diese Reform ist dringend notwendig – darüber besteht breiter Konsens –, und sie wird, wenn sie gelingt, die Krankenhausversorgung in Deutschland dauerhaft verbessern.
Zwei zentrale Punkte aus KHVVG und KHAG will ich herausgreifen:
Erstens. Wichtigstes Anliegen der Reform war und ist die Verbesserung der medizinischen Versorgung im stationären Bereich. Für Qualitätsverbesserungen sorgt nicht die nach wie vor im internationalen Vergleich zu hohe Anzahl an Krankenhäusern oder die zu hohe Bettendichte oder der Einsatz von fast 130 Milliarden Euro jährlich – mehr als ein Drittel der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Qualität verlangt stattdessen bestens ausgebildetes und erfahrenes Personal, das eben nicht in beliebiger Zahl zur Verfügung steht, das zudem durch viele gleich oder ähnlich gelagerte Fälle und Eingriffe routiniert handelt, beispielsweise bei Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder einem Schlaganfall.
Kurzum: Qualität verlangt nach einer Konzentration in effizienten stationären Leistungszentren. Wer dies ignoriert und an jedem Haus und jedem Bett festhalten will und für diese wenig leistungsfähigen Strukturen noch mehr finanzielle Mittel fordert, gaukelt den Menschen etwas vor. Er gibt sich zudem zufrieden mit einer mittelmäßigen Versorgungsqualität.
Zweitens. Wir sorgen mit dem KHAG zudem für eine faire Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Bund und Ländern; das ist bereits angesprochen worden.